DR. JUR. STEFAN HERTER Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Nach Studium an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz und Referendariat in Berlin wurde Dr. Stefan Herter 1987 zur Rechtsanwaltschaft in Frankfurt am Main zugelassen. 1988 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Mainz.
Von 1987 bis 1993 Associate Partner in Wirtschaftsrechts- und Notariatskanzleien in Frankfurt mit Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht,
Arbeitsrecht, Notarvertretungen, Beurkundungen, Erb- und Nachfolgegestaltungen.
Seit 1993 praktiziert Dr. Stefan Herter selbständig in eigener Rechtsanwaltskanzlei.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Herter hielt beim Verband der Hessischen Metall-Arbeitgeber Seminare für Arbeitgeber-Arbeitsrecht ab. Bei der Akademie für Führungskräfte leitete Dr. Stefan Herter
Seminare für Geschäftsführer und Führungskräfte und zur persönlichen Managerhaftung. Dr. Stefan Herter hält Inhouse- Seminare bei Unternehmen für Mitglieder der Geschäftsleitung und für
Führungskräfte zu ausgewählten Rechtsfragen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt verlieh Dr. Stefan Herter 2009 aufgrund der nachgewiesenen besonderen theotetischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis, die Bezeichnung
Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.
Als Kanzleiinhaber berät und betreut Dr. Stefan Herter persönlich, unabhängig, und vertraulich auf den Kerngebieten des unternehmerischen Handelns und des Vermögensrechts:
- Personalabbau, Entlassungen, betriebsbedingte Kündigungen, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan;
- Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Kauf und Verkauf von Unternehmen und Betrieben; Persönliche vertrauliche Beratung von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern, von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Aufsichtsräten in Sondersituationen; Erteilung unabhängiger „Second Opinions“ zu Zweifelsfragen von besonderer Tragweite;
- Als Quintessenz seiner langjährigen Praxis auf strategisch wichtigen Beratungsfeldern für familiengeführte und mittelständische Unternehmen berät Dr. Herter bei Gestaltung der Vermögensnachfolge, Erbfolge, Unternehmensnachfolge; Überprüfung und Optimierung von Nachfolgegestaltungen, Vermögens- und Erbauseinandersetzung, Ermittlung von Nachlassvermögen, Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Verteidigung gegen Erb- und Pflichtteilsansprüchen; Schwerpunktberatung mit Bezügen zur Schweiz und Liechtenstein;
- Markenschutz, Urheberschutz, Wettbewerbsrecht;
- Arbeitgeber- Arbeitsrecht, Recht der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Führungskräfte;
- Führung von Zivilprozessen zur rigiden Durchsetzung von Rechtsansprüchen und zur wirksamen Verteidigung gegen Ansprüche, Arbeitsgerichtsprozesse, Kündigungsschutzverfahren, Durchführung von Berufungsverfahren, Beurteilung von Gerichtsentscheidungen und unabhängige Begutachtung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen Urteile, wie Berufung und Revision.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Herter ist u.a. Mitglied in folgenden Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.
www.fachanwalt-fuer-steuerrecht.de
- Deutsch- Schweizerische Juristenvereinigung e.V.
- Deutsche Anwalts,- Notar- und Steuerberatervereinigung
für Erbrecht und Familienrecht e.V.
- Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.
- Insitut für Urherrecht und Medienrecht e.V.
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz
und Urheberrecht e.V.