SCHWEIZ
Die Schweiz - ein sicherer Hort für Ihr Vermögen?
Die Anlage von Vermögen bei Schweizer Banken, die Betreuung von Vermögen durch Schweizer Vermögensverwalter, die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen, Trusts und Offshore- Vermögen bei
Schweizer und Liechtensteiner Treuhändern wirft auch in einem Deutschen Erbfall komplexe Rechtsfragen auf.
Das Schweizer Erbrecht scheint dem Deutschen Erbrecht nur auf den ersten Blick ähnlich. Tatsächlich bestehen gravierende Unterschiede und Besonderheiten, die bei einem Wegzug von
Deutschland in die Schweiz sorgsam bedacht werden müssen. Dies gilt ganz besonders dann, wenn die Erben- wie zumeist die Kinder- ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.
Weitere Hinweise zu Rechts- und Steuerfragen beim Übertragen, Vererben und Erben von Geldanlagen und Vermögen in der Schweiz finden Sie im Bereich Publikationen in der Informationsbroschüre
Vermögensnachfolge Deutschland Schweiz 2009.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Herter berät und betreut Sie
- bei Fragen über die erbrechtlichen Auswirkungen eines Wegzugs in die Schweiz
- bei Fragen über die erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Vermögensanlagen in Stiftungen, Trusts und sonstigen Strukturen
- bei der Korrektur von Anlageentscheidungen
- bei der aktiven Wahrung Ihrer Rechte als Erbe von Deutschland aus gegenüber Schweizer und Liechtensteiner Banken, Vermögensverwaltern und Behörden
- bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und gegenüber einem Schweizer Willensvollstrecker
- bei Schutzmaßnahmen gegen Vermögenstransaktionen des Erblassers im Ausland, die Ihre Erb- und Pflichtteilsrechte beeinträchtigt haben können
- bei der Ermittlung von Vermögensanlagen bei Banken und Vermögensverwaltern in der Schweiz und Liechtenstein, sowie der Nachverfolgung von Geldabflüssen in Strukturen
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