HERZLICH WILLKOMMEN BEI DR. JUR. STEFAN HERTER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

21.4.2010 Die persönliche Vorsorgemappe: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Dr. jur. Stefan Herter, Redner bei der Konferenz ESTATE PLANNING 2010 -am 21. April 2010 in der Frankfurt School of Finance & Management www.frankfurt-school.de Dr. jur. Stefan Herter, Redner bei der Konferenz ESTATE PLANNING 2010 -am 21. April 2010 in der Frankfurt School of Finance & Management www.frankfurt-school.de

ESTATE PLANNING 2010 - Lösungen für eine professionelle Nachfolgeplanung, dies war der Titel der Fachkonferenz, zu der sich in der Frankfurt School of Finance  & Management am 21. April 2010 Führungskräfte und Praktiker auf den Gebieten Nachfolgeplanung und Vermögensverwaltung einfanden. Dr. jur. Stefan Herter präsentierte das Thema "EINE VORSORGEMAPPE FÜR UNTERNEHMER UND VERMÖGENDE PRIVATPERSONEN - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung richtig einsetzen". Dr. Herter erklärte den Teilnehmern mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis, wie jeder selbst in nur 60 Minuten für den Ernstfall vorsorgt und seine persönliche Vorsorgemappe zusammenstellt - zur Sicherung seiner Familie,  seines Vermögens und seines Unternehmens. Nehmen auch Sie sich 60 Minuten Zeit für Ihre persönliche Vorsorgemappe. Dr. jur. Stefan Herter zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.    

 

Neue Spielregeln für die Vergütung und für die Haftung von AG Vorständen- was Aufsichtsräte und Vorstände jetzt wissen müssen:

Lesen Sie im Dr. Herter Unternehmer- Brief 10/2009, was Sie über das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wissen müssen:

 

- welche neuen Spielregeln der Aufsichtsrat bei der Vorstandsvergütung beachten muss;

-wie das Vorstandsgehalt bei verschlechterter wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gekürzt werden kann;

-was bei der Vereinbarung von Tantiemen und Boni zusätzlich zu beachten ist;

-dass für die Ausübung von Rechten aus Aktienoptionsplänen nun eine Haltefrist von 4 Jahren gilt;

-dass bei den D&O Versicherungen für Vorstände künftig mit dem Versicherungsunternehmen ein Selbstbehalt vereinbart werden muss;

-für wen der Selbstbehalt bei der D&O Versicherung nicht vorgeschrieben ist;

-wie ein Vorstand die Deckungslücke beim D&O Selbstbehalt schließen kann;

 

Lesen Sie hierzu in der Unternehmer- Lounge jetzt mehr>>

Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit:

lesen Sie in der Arbeitgeber- Lounge>>

- weshalb das Bundesarbeitsgericht betriebsbedingte Kündigungen auch bei Kurzarbeit zulässt,

-was Arbeitgeber beim Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen während oder nach Kurzarbeit beachten müssen.

Expertenwissen für Arbeitgeber:

Lesen Sie im aktuellen Dr. Herter Arbeitgeber- Brief 10/2009>>

 

- warum die "doppelte Schriftformklausel" in Anstellungsverträgen unwirksam ist und welche Klauseln Sie jetzt einsetzen sollten;

-weshalb der Jahresurlaub bei Krankheit Ihrer Mitarbeiter nicht verfällt und was Sie immerhin noch dagegen tun können;

-warum ein Mitarbeiter seinen Kündigungsschutz endgültig verliert, wenn er zum Geschäftsführer befördert wird;

-weshalb Sie ihre Mitarbeiter in Aufhebungsverträgen nicht mehr "widerruflich" freistellen müssen;

-warum eine Aufhebungsvereinbarung das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufheben kann, obwohl davon im Vertragstext überhaupt nicht die Rede ist.

Erbrecht und Erbschaftsteuer aktuell:

22.9.2009

Kapitalvermögen in unbeschränkter Höhe fast steuerfrei vererben und verschenken ?

 

In der Online- Wirtschaftspresse wurde kürzlich mit Schlagzeilen wie „Millionen steuerfrei kassieren" und „Länder schaffen Steuerschlupfloch" darüber berichtet, dass der kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden zum Erbschafsteuergesetz eine solche Möglichkeit eröffne. Was ist der Hintergrund dieser Meldungen?

Lesen hierzu in der Erben- Lounge jetzt mehr>>

 

HANDELSRECHT:

Vertriebsrecht, Handelsvertreter, Versicherungsvertreter, und Vertragshändler; Handelsvertreterausgleich;  Unternehmensfinanzierung und Kreditrecht; Bankrecht; Vertragsgestaltung und Claims Management im Anlagenbau; laufende Rechtsberatung von mittelständischen und familiengeführter Unternehmen insbesondere der Metall-und Investitionsgüterindustrie; Handels-und Zivilprozesse vor den deutschen Gerichten; Inkasso.

 

ARBEITGEBER-ARBEITSRECHT, ARBEITSRECHT DER FÜHRUNGSKRÄFTE UND ORGANMITGLIEDER:

Restrukturierung und Personalabbau, Interessenausgleich/Sozialplan; Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgerichten; Aufhebungsverträge; Beratung von Aufsichtsräten und Gesellschaftern bei der Einstellung und Entlassung von Organmitgliedern und Führungskräften; Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften bei Entlassung und Abberufung; persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern, Managerhaftung, D&O; Wirtschaftsstrafrecht.

 

MARKENSCHUTZ, URHEBERSCHUTZ, WETTBEWERBSRECHT:

Anmeldung von Marken national und weltweit; Betreuung in Registrierungs- und Widerspruchsverfahren, laufende Markenüberwachung; Verteidigung von Markenrechten; Abwehr von Markenrechtsansprüchen; strategische Markenberatung, Branding; Lizenzverträge im Marken-und Urheberrecht, Patentlizenzen; Verteidigung gegen Urheberrechtsverletzungen; Wettbewerbs- und Kartellstreitigkeiten; Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Durchsetzung von Unterlassungs-u nd Schadensersatzansprüchen.

 

ERBRECHT, VERMÖGENSNACHFOLGE:

Gestaltung und Optimierung der Erbfolge, Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge; Testamente, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge; Unternehmensnachfolge; Errichtung von Stiftungen; Überprüfung und Optimierung von Nachfolgegestaltungen; Vermögens-und Erbauseinandersetzungen; Ermittlung von Nachlassvermögen; Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Verteidigung gegen Erb- und Pflichtteilsansprüche.