Das neue Schweizer Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt für Erbfälle ab diesem Datum. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Pflichtteil: Der Pflichtteilsanspruch der Eltern des Erblassers entfällt völlig. Die Pflichtteilsquote der Kinder des Erblassers wird von 3/4 auf 1/2 reduziert. Der Pflichtteilsanspruch von Ehegatten entfällt schon dann, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Scheidungsverfahren anhängig ist.
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