Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter: Kündigung Handelsvertretervertrag - Provision - Zahlung - Geld - Schadensersatz - Buchauszug - Ausgleichsanspruch nachvertragliches Wettbewerbsverbot


Rechtsanwalt Dr. Herter vertritt Ihre Rechte und setzt Ihre Zahlungsansprüche als Handelsvertreter durch. Rechtsstreite der Handelsvertreter werden in 1. Instanz durch die spezialisierten Kammern für Handelssachen der Landgerichte entschieden.  

  • Wird Ihr Handelsvertretervertrag gekündigt, dann steht die Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche und Sicherung Ihrer über Jahre erworbenen Besitzstände im Mittelpunkt.
  • Ihnen steht ein gesetzlicher Anspruch auf Buchauszug zu. Sie haben Anspruch auf eine lückenlose, detaillierte Dokumentation aller Geschäfte, die potentiell provisionspflichtig sein können.
  • Weitere Informationen und Muster, Vorlagen für den Buchauszug finden Sie hier!
  • Nach Auswertung des Buchauszugs haben Sie Anspruch auf Geld, auf Nachzahlung aller Provisionen, die bisher nicht abgerechnet und ausgezahlt wurden.
  • Die Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung der Provision beginnt erst, wenn der Handelsvertreter überhaupt von dem Bestehen der Provisionsansprüche erstmals erfährt (z.B. durch eine nachträgliche Provisionsabrechnung). Es können Ihnen deshalb noch Provisionen für Geschäfte zustehen, deren Zustandekommen mehr als drei Jahre zurückliegt.
  • Auch wenn Sie regelmäßige Provisionsabrechnungen erhielten, haben Sie noch ihren Anspruch auf Buchauszug. Selbst die mehrjährige widerspruchslose Entgegennahme von Provisionsabrechnungen bedeutet nicht, dass dies als Einverständnis in die Abrechnungen anzusehen ist.
  • Bezirksvertreter haben Anspruch auf Zahlung der Handelsvertreterprovision für alle im Vertretungsbezirk zustande gekommenen Geschäfte – egal, ob der Handelsvertreter am Zustandekommen der Geschäfte selbst beteiligt war oder ob es Direktgeschäfte des Unternehmens waren. Besonders bei Bezirksvertretern ist der Anspruch auf Buchauszug wichtig, um einen Überblick über alle provisionspflichtigen Direktgeschäfte des Unternehmens zu erlangen, an denen der Handelsvertreter nicht beteiligt war. Wurde bisher zu wenig abgerechnet, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.
  • Wurde der Handelsvertretervertrag zu Unrecht fristlos vorzeitig gekündigt, steht Ihnen ein Zahlungsanspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Provisionen zu.
  • Sie haben Anspruch auf Berechnung und Zahlung eines Handelsvertreter- Ausgleichsanspruchs, wenn Sie neue Kunden geworben haben. Waren Sie ein "Handelsvertreter der ersten Stunde", gilt eine Vermutung dafür, dass ihr gesamter Kundenbestand ausgleichspflichtig ist. Ihren Ausgleichsanspruch müssen sie innerhalb eines Jahres seit Beendigung Ihres Handelsvertretervertrags schriftlich geltend machen, sonst verfällt er.
  • Wie sie ihren Anspruch auf Ausgleich als Handelsvertreter berechnen und einige Rechenbeispiele finden Sie hier!
    Wie man als Versicherungsvermittler/Versicherungsvertreter den Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft berechnet, lesen Sie bitte hier!
  • Möglicherweise haben Sie unverfallbare Ansprüche auf Altersvorsorge erworben. Nur in bestimmten Fällen ist diese Altersvorsorge auf ihren Ausgleichsanspruch anzurechnen.
  • Wehren Sie sich dagegen, wenn das Unternehmen die Erfüllung Ihrer berechtigten Zahlungsansprüche von der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen abhängig machen will, wie z.B. von einem nachvertraglichen vertraglichen Wettbewerbsverbot. Wie Sie sich dagegen wehren, lesen Sie bitte hier!
  • Wehren Sie ungerechte Änderungen ihres bestehenden Handelsvertretervertrages ab - z.B. Verkleinerung Ihres Vertretungsgebiets, Herausnahme bestimmter Großkunden, reduzierte Provisionen für bestimmte Kundengruppen, Herausnahme bestimmter Vertriebswege, sichern Sie bei Vertragsänderungen auf Ihre möglichen Ausgleichsansprüche.

Rufen Sie Rechtsanwalt Dr. Herter unverbindlich an ( 069 6300840 ) oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung.