Rechtsanwalt Dr. Herter vertritt Versicherungsvertreter, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler bundesweit bei der Geltendmachung von ausstehenden Provisionsansprüchen, Courtageansprüchen und des Ausgleichsanspruchs bei Beendigung des Handelsvetretervertrags, Agenturvertrags oder Versicherungsvermittlervertrags. Rechtsanwalt Dr. Herter setzt diese Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch.
Lesen Sie hier das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.10.2013 dazu, dass dem ausscheidenden Versicherungsvermittler der Ausgleichsanspruch zusteht, wenn das Versicherungsunternehmen den Vermittlungsvertrag durch eine unwirksame außerordentliche "Verdachtskündigung" gekündigt hat.
Für hoch gestellte Versicherungsvertreter und Repräsentanten von Vertriebsorganisationen, besonders für die Führungskräfte von strukturierten Vertriebsorganisationen bedeutet die Beendigung des Versicherungsvermittlervertrages zugleich der Beginn eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
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DR. STEFAN HERTER
Rechtsanwalt
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