Versicherungsvermittler recht

Versicherungsvermittler: Kündigung Vermittlervertrag, Schadensersatz, Ausgleichsanspruch, Geld, Provision, Berechnung, Grundsätze der Versicherungswirtschaft, Buchauszug, nachvertragliches Wettbewerbsverbot


Rechtsanwalt Dr. Herter vertritt Versicherungsvertreter, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler bundesweit bei der Geltendmachung von ausstehenden Provisionsansprüchen, Courtageansprüchen und des Ausgleichsanspruchs bei Beendigung des Handelsvetretervertrags, Agenturvertrags oder Versicherungsvermittlervertrags. Rechtsanwalt Dr. Herter setzt diese Ansprüche auch gerichtlich für Sie durch.

  • Der Vertrieb von Versicherungen, Bausparverträgen und Vermögensanlagen in Deutschland ist seit Jahren im Umbruch. Die großen Vertriebsorganisationen haben hohen Einfluss auf die Produktgeber erlangt. Die Versicherungsgesellschaften formieren sich in Konzernen und gestalten ihren Verieb grundlegend neu. Die Konsequenz für den Versicherungsvermittler ist oft: Kündigung des Vermittlervertrages. Die Kündigung Ihres Vermittlervertrages bedeutet für Sie: Jetzt geht es um Ihr Geld - und zwar um die Sicherung Ihrer Ansprüche und Besitzstände, die Sie über die Jahre Ihrer Vermittlungstätigkeit erworben haben. 
  • Ihnen kann ein Schadensersatzanspruch zustehen, weil die Gesellschaft Ihren Vermittlervertrag zu Unrecht fristlos gekündigt hat und kein Geschäft mehr von ihnen annimmt oder Ihre Vertriebsleute abwirbt.
  • Sie haben einen Versicherungsvermittler-Ausgleichanspruch gegen die Gesellschaft, möglicherweise in beträchtlicher Höhe.
  • Wie Sie als Versicherungsvertreter oder Versicherungsvermittler Ihren Anspruch auf Ausgleich nach den Grundsätzen der Versicherungswirtschaft errechnen, lesen Sie bitte hier!
  • Sie haben unverfallbare Ansprüche auf Altersvorsorge erworben.
  • Ungerechtfertigte Forderungen der Gesellschaft (z.B. nachvertragliches Wettbewerbsverbot) müssen Sie abwehren, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.  Lesen Sie hierzu mehr hier!

 

Lesen Sie hier das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.10.2013 dazu, dass dem ausscheidenden Versicherungsvermittler der Ausgleichsanspruch zusteht, wenn das Versicherungsunternehmen den Vermittlungsvertrag durch eine unwirksame außerordentliche "Verdachtskündigung" gekündigt hat.

 

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Urteil Hanseatisches OLG v. 25. 10. 2013 -9 U 149/2013-
Urteil OLG HH 25. 10. 2013.pdf
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Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot: Eine Gefahr für Ihre berufliche Existenz

Für hoch gestellte Versicherungsvertreter und Repräsentanten von Vertriebsorganisationen, besonders für die Führungskräfte von strukturierten Vertriebsorganisationen bedeutet die Beendigung des Versicherungsvermittlervertrages zugleich der Beginn eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.

 

Weitere Fragen? Rufen Sie Rechtsanwalt Dr. Herter an ( 069 6300840 ) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.